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Kategorie: Mietrecht | Eintrag 1 bis 20 von 20 Einträgen
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Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach §§ 548 I 2, 200 S. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält; dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet; BGH, NJW 2006, S. 1588
last update 31.08.2006 |  | Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht; auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfasst werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 II bis IV ZPO vorzunehmen; BGH, NJW 2006, S. 848
last update 31.08.2006 |  | Für die Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges ist ein Verschulden erforderlich; dieses liegt nicht vor, wenn der Mieter nicht erkennen kann, an wen er leisten muss; BGH, NJW Spezial 2/2006, S. 50
last update 31.08.2006 |  | Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor Schriftformklauseln in Formularverträgen über langfristige Mietverhältnisse Vorrang; BGH, NJW 2006, S. 138
last update 29.08.2006 |  | Solange ein Mieter nach dem Tod seines Vermieters keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer Gläubiger seiner Mitverpflichtungen geworden ist, unterbleiben seine Mietzahlungen infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat; BGH, NJW 2006, S. 51
last update 29.08.2006 |  | Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung (nur teilweise) für eigene Wohnzwecke, überwiegend jedoch für eigene berufliche Zwecke (hier: Architekturbüro) zu nutzen, ist schon im Hinblick auf die durch Art. 12 I GG geschützte Berufsfreiheit nicht geringer zu werten als der in § 573 II Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken; BGH, NJW 2005, S. 3782
last update 29.08.2006 |  | Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der Schönheitsreparaturen „in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen etc. spätesten nach fünf Jahren und in den sonstigen Räumlichkeiten spätesten nach sieben Jahren durchzuführen sind, enthält keinen starren Fristenplan; sie ist deshalb nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, sondern lässt, ebenso wie die Formulierung „im Allgemeinen“ für die Beurteilung des Einzelfalls genügend Raum, um eine Anpassung der tatsächlichen Renovierungsintervalle an das objektiv Erforderliche zu ermöglichen; BGH, NJW 2005, S. 3416
last update 29.08.2006 |  | Rechtzeitig im Sinne von § 556 III BGB geht dem Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters dann zu, wenn unter normalen Umständen damit gerechnet werden darf, dass diese noch vor Fristablauf zur Kenntnis genommen werden kann; ein beim anwaltlichen Bevollmächtigten am Silvestertag nach 19:00 Uhr eingehendes Telefax geht deshalb verspätet zu; AG Köln, NJW 2005, S. 2930
last update 29.08.2006 |  | Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat; BGH, NJW 2005, S. 2926
last update 29.08.2006 |  | Nach Installation einer Gemeinschaftssatellitenantennenanlage kann einem Mieter, der als deutschstämmiger Spätaussiedler aus Russland seit 10 Jahren in Deutschland lebt, untersagt werden, daneben noch eine bislang geduldete Parabolantenne der Anlage zu betreiben, wenn der Vermieter erhebliche Gründe (hier: erhebliche optische und ästhetische Beeinträchtigung des Wohnhauses durch die am Balkongeländer angebrachte Antenne bei gleichzeitig möglichem Empfang von russischen Sendern über die Gemeinschaftsanlage) geltend machen kann; das Grundrecht der Informations-freiheit gibt keinen Anspruch auf die Nutzung der kostengünstigsten Informationsquelle; LG Kaiserslautern, NJW 2005, S. 2865
last update 29.08.2006 |  | Wird der Mieter verurteilt, einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zuzustimmen, wird seine Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Miete für die Zeit ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens erst mit Rechtskraft des Zustimmungsurteils fällig; Verzug mit den Erhöhungsbeträgen kann daher nicht rückwirkend eintreten, sondern erst nach Rechtskraft des Zustimmungsurteils begründet werden; BGH, NJW 2005, S. 2310
last update 29.08.2006 |  | die Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts an einen anderen stellt keinen Mietvertrag, sondern einen Leihvertrag dar, der keiner besonderen Form bedarf. Veräußerst der Verleiher ein verliehenes Hausgrundstück, dann gilt die Schutzbestimmung des § 571 BGB zugunsten des Entleihers nicht. OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 152
last update 12.12.2002 |  | ein Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung nach § 2 MHRG nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wegen eines Gegenanspruchs auf Mängelbeseitigung gemäß § 536 BGB berufen OLG Frankfurt, NJW 2000, S. 2115
last update 16.10.2002 |  | Leerstand von Ladenlokalen in einem Einkaufszentrum ; der Leerstand von Ladenlokalen in einem Einkaufszentrum beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit eines vermieteten Lokals nicht unmittelbar und kann daher keinen Sachmangel begründen BGH, EWiR 2000, S. 469
last update 16.10.2002 |  | ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 Abs. 2 WiStG) teilweise nichtig, führt dies nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist selbständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen OLG Hamburg, NWB 2000, S. 946
last update 04.08.2002 |  | der Mieter ist nur dann zur Kündigung wegen Verweigerung der Untervermietung berechtigt, wenn er dem Vermieter die Person des Untermieters benennt und vorstellt. Das Kündigungsrecht des Mieters im Sinne von § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB entsteht dann, wenn sich die Verweigerung zur Einwilligung durch den Vermieter als nahezu rechtsmißbräuchlich LG Mönchengladbach, NJW-RR 2000, S. 8, willkürlich und jedenfalls vertragswidrig darstellt last update 07.07.2002 |  | automatische Nutzungsentschädigungspflicht des Mieters bei pflichtwidriger Nichtrückgabe - ortsüblicher Mietzins BGH NJW 1999, S. 2808
last update 17.06.2002 |  | Schlechte Kundenakzeptanz eines Einkaufszentrums: der Leerstand von Ladenlokalen in einem Einkaufszentrum beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit eines vermieteten Lokals nicht unmittelbar und kann daher keinen Sachmangel begründen. Das vom Mieter zu tragende Risiko, in den gemieteten Räumen erfolgreich zu wirtschaften, verlagert sich nicht deshalb auf den Vermieter, weil das Ladenlokal in einem Einkaufszentrum liegt und beide Vertragsparteien eine geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums erwarten. Ob die Parteien die Risikoverteilung zu Lasten des Vermieters vertraglich geändert haben, ist im Einzelfall durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Ist der Anwendungsbereich der mietrechtlichen Gewährleistung nicht betroffen und kommen auch die Grundsätze zum Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zum Zuge, so kann der Mieter gemäß § 554 a BGB wegen Verschuldens des Vermieters bei Vertragsschluß zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für die Entschließung des Mieters ist. BGH, ZIP 2000, S. 887
last update 08.06.2002 |  | Mietvertragskündigung für Metzgerei - Räume wegen Schließung eines benachbarten Lebensmittelmarktes OLG München, NJW-RR 1999, S. 1532
last update 29.05.2002 |  | verspätete Räumung der Mietsache - Nutzungsentschädigung BGH, EWiR 1999, S. 991 f
last update 06.04.2002 |  |
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