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Kategorie: Insolvenzrecht
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Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse besteht für einen Gläubiger der Insolvenzschuldnerin das rechtliche Interesse im Sinne der § 4 InsO, 299 Abs. 2 ZPO an der Einsicht in die Insolvenzakten fort; dieses rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger die Akteneinsicht begehrt, um festzustellen, ob ihm Durchgriffs- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, insbesondere Geschäftsführer oder Gesellschafter der Schuldnerin, zustehen; BGH, BB 2006, S. 1701
last update 31.08.2006
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter der gesetzliche Vertreter der GmbH in dem Informationserzwingungsverfahren; er hat den Informationsanspruch des Gesellschafters zu erfüllen; der Informationsanspruch des Gesellschafters erlischt nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; die Beurteilung der Voraussetzungen und des Umfangs des Informationsrechts des Gesellschafters muss dem Funktionswandel seiner Gesellschafterstellung Rechnung tragen, die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt; der Anspruch setzt die Darlegung und Glaubhaftmachung eines konkreten Informationsbedürfnisses des Gesellschafters voraus; OLG Hamm, DB 2006, S. 363
last update 31.08.2006
Die Entlastung des Insolvenzverwalters wegen ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen setzt grundsätzlich voraus, dass die Tatsachen, die den Entlassungsgrund bilden, zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts nachgewiesen sind; bloße Vertrauensstörungen zwischen Insolvenzgericht und Verwalter rechtfertigen dessen Entlassung nicht; ausnahmsweise kann bereits das Vorliegen konkreter Anhaltspunkten für die Verletzung wichtiger Verwalterpflichten für eine Entlassung genügen, wenn der Verdacht im Rahmen zumutbarer Amtsermittlung nicht ausgeräumt und nur durch die Entlassung die Gefahr größerer Schäden für die Masse noch abgewendet werden kann; BGH, Juris Praxisreport 5/2006, S. 99
last update 31.08.2006
Verwertet der Insolvenzverwalter einen Gegenstand in der Weise, dass ihn der absonderungsberechtigte Gläubiger übernimmt, wird ein durch die Weiterveräußerung erzielter Mehrerlös nicht auf die Insolvenz-forderung angerechnet; haftet für die Forderung des absonderungsberechtigten Gläubigers ein Bürge, so kann der Gläubiger diesen in Höhe des durch die Weiterveräußerung nach Abzug der Kosten erlangten Mehrerlöses nicht in Anspruch nehmen; BGH, BB 2006, S. 64
last update 29.08.2006
§ 95 I 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenz-schuldners nicht aus; BGH, NJW 2005, S. 3574
last update 29.08.2006
Eine in der kritischen Zeit mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung, nach der dieser berechtigt ist, sich durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistungen von seiner Schuld zu befreien, ist inkongruent, eine Stundungsvereinbarung der Finanzbehörde mit einem zahlungsunfähigen Schuldner, nach der die Stundung gegen Abtretung einer Kundenforderung gewährt wird, ist auch dann inkongruent, wenn sich die Forderung des Schuldners ebenfalls gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt richtet; BGH, BB 2005, S.2544
last update 29.08.2006
Verlangt eine GmbH oder in ihrer Insolvenz der Insolvenzverwalter von einem Gesellschafter Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muss die Gesellschaft bzw. der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen, dass die Gesellschaft zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise i.S.d. § 32 a GmbHG war; beruft sich die Gesellschaft oder der Insolvenzverwalter dazu auf eine Insolvenzreife wegen Überschuldung, reicht es nicht aus, wenn lediglich die Handelsbilanz vorgelegt wird, auch wenn sich daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt; vielmehr muss entweder eine Überschuldungsstatus mit Aufdeckung etwaiger stiller Reserven und Ansatz der Wirtschaftsgüter zu Veräußerungswerten aufgestellt oder dargelegt werden, dass stille Reserven oder sonstige aus der Handelsbilanz nicht ersichtliche Veräußerungswerte nicht vorhanden sind; BGH, Praxisreport extra 11/2005, S. 135
last update 29.08.2006
Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen; dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend; beträgt ein innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10% seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10% erreichen wird; beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist; BGH, NJW 2005, S. 3062
last update 29.08.2006
Wann wird eine Zahlungsstockung zur Zahlungsunfähigkeit?; Neumaier, NJW 2005, S. 3041; der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Zahlungsrückstände des Schuldners der Höhe nach noch so geringfügig sind, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Neumaier, NJW 2005, S. 3041
last update 29.08.2006
Hätte der Insolvenzverwalter die Zahlungen an die Sozialkasse nach der InsO anfechten können, entfällt mangels Kausalität ein Schaden; § 266 a StGB begründet in der Insolvenzsituation keinen Vorrang der Ansprüche der Sozialkasse; der Geschäftsführer, der in dieser Lage die Arbeitnehmeranteile noch abführt, statt das Gebot der Massesicherung zu beachten, handelt nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG; BGH, BB 2005, S. 1905
last update 29.08.2006
Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht zu tragen; BGH, BB 2005, S. 1869
last update 29.08.2006
Eine Zahlung durch Banküberweisung, die beim Gläubiger früher als fünf Bankgeschäftstage vor Fälligkeit eingeht, ist als inkongruent anzusehen; eine wegen verfrühter Leistung inkongruente Zahlung benachteiligt die Gläubiger in voller Höhe, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist; BGH, BB 2005, S. 1592
last update 29.08.2006
Akteneinsicht; Gläubiger, die im Fall der Verfahrenseröffnung Insolvenzgläubiger gewesen wären, haben auch im Fall der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels einer die Kosten deckenden Masse oder der Einstellung des Verfahrens mangels Masse das Recht, entsprechend § 299 Abs. 2 ZPO Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen; auch im Fall der Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO kommt nicht ausschließlich die Gewährung von Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Betracht; die Akteneinsicht kann vielmehr auch durch Übersendung von Abschriften, Fotokopien etc. oder durch Übersendung der Akten gewährt werden; der Antragsteller hat einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Akteneinsicht; OLG Celle, NJW 2004, S. 863
last update 05.11.2004
Stellt der Gläubiger den Antrag, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, so hat er den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozess geltenden Regeln glaubhaft zu machen; eine aufgrund richterlicher Sachprüfung ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidung reicht regelmäßig zur Glaubhaftmachung des aus ihr ersichtlichen rechtserheblichen Sachverhalts aus; die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt ein, wenn der Gläubiger den Versagungsgrund glaubhaft gemacht hat; das Insolvenzgericht darf dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur stattgeben, wenn es nach Ausschöpfung der ihm obliegenden Ermittlungspflicht zur vollen Überzeugung gelangt, dass der geltend gemachte Versagungstatbestand erfüllt ist; unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners betreffen jedenfalls dann seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn sie sich auf eine Personengesellschaft beziehen, für deren Verbindlichkeiten er unbeschränkt haftet; unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners liegen auch dann vor, wenn ein Dritter die schriftliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wissen und Billigung des Schuldners abgegeben hat; BGH, BB 2004, S. 463
last update 05.11.2004
Kinder sind nicht verpflichtet, ihren Eltern die Kosten zur Durchführung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung vorzuschießen; die Vermögenslage der Kinder bleibt daher bei der Stundung der Verfahrenskosten für einen Elternteil außer Betracht LG Duisburg, NJW 2004, S. 299
last update 13.08.2004
An die Glaubhaftmachung der Forderung i. S. des § 14 InsO sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn ein Sozialversicherungsträger als Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Aufgrund der Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, den Sachverhalt objektiv und unparteilich zu prüfen, reicht hierzu regelmäßig die Einreichung einer beliebigen Leistungsgrundlage, verbunden mit der Behauptung, es seien Beiträge zur Sozialversicherung in einer bestimmten Höhe für einen bestimmten Zeitraum geschuldet OLG Köln, EWiR 2000, S. 401
last update 18.11.2002
Der GmbH-Geschäftsführer stellt bereits dann einen strafbefreienden Insolvenzantrag gemäß § 84 GmbHG, wenn er lediglich den Antrag rechtzeitig stellt, ohne zugleich ein Gläubiger-und Schuldnerverzeichnis, eine Übersicht über die Vermögensmasse oder sonstige Unterlagen beizufügen, aus denen sich der Insolvenzgrund ergibt; § 84 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG enthält in sich eine vollständige Strafnorm BayObLG, ZIP 2000, S. 1220
last update 23.10.2002
haben die Gläubiger in der ersten Gläubigerversammlung nur generell beschlossen, einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen, ohne bereits die Wahl einer namentlich bezeichneten Person zu vollziehen, so handelt es sich um einen wirkungslosen Beschluss, der keiner Aufhebung bedarf ; die Wahl einer konkreten Person in einer späteren Versammlung ist in diesem Fall auf Grund der Beschränkung der Abwahl auf die erste Gläubigerversammlung in § 57 Satz 1 Insolvenzordnung nicht mehr möglich OLG Naumburg, EwiR 2000, S. 683
last update 21.10.2002
Zahlungseinstellung trotz weiterer vereinzelter Zahlungen: ein Schuldner, der noch vereinzelt Zahlungen leistet, kann gleichwohl i. S. der Anfechtungsvorschriften seine Zahlungen eingestellt haben. BGH, ZIP 2000, S. 1016
last update 19.09.2002
Muster: sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Eröffnungsbeschluß mit dem Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" (§ 17 InsO) Amend, InVo 1999, vor S. 387 (E 1)
last update 12.08.2002
hat eine GmbH ihre selbständige wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt, so ist für das Insolvenzverfahren das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat. Allein die Verlagerung der Geschäftsleitung läßt den satzungsmäßig festgelegten Sitz unberührt. Eines Verlegung führt erst nach einer entsprechenden Satzungsänderung und Eintragung in das Handelsregister zu einer Änderung der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts OLG Köln, ZIP 2000, S. 672
last update 29.07.2002
der erweiterte Eigentumsvorbehalt nach der Insolvenzrechtsreform Bülow, DB 1999, S. 2196 f
last update 22.06.2002
Die insolvenzrechtlichen Probleme im Überweisungsverkehr Steinhoff, ZIP 2000, S. 1141
last update 17.05.2002
neue Anforderungen an den Insolvenzverwalter Stapper, NJW 1999, S. 3441 f
last update 29.04.2002
aus § 13 Abs. 2 InsO ergibt sich, daß die Fortführung des Insolvenzverfahrens nach der Eröffnung des Verfahrens der Disposition des Antrag stellenden Gläubigers entzogen ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Eröffnungsbeschluß noch nicht rechtskräftig ist. Eine Rücknahme des Antrags oder eine Erledigungserklärung aufgrund einer Befriedigung in Eröffnungsverfahren nach der Entscheidung über die Eröffnung ist nur dann zulässig, wenn es nicht zu der Eröffnung, sondern zu einer Zurückweisung des Antrags oder einer Abweisung mangels Masse gekommen ist OLG Celle, ZIP 2000, S. 673
last update 28.04.2002
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