komptent kreativ persönlich   sjs - eine Kooperation selbständiger und unabhängiger Kanzleien




Aktuelles - Rechtsinformationen



Rechtsinformationen
Rechtsdatenbank
Veranstaltungen
Links
Haftungsausschluss

 
Rechtsinformationen: 118 Kategorien, 930 Einträge
Kategorien:
zeige maximal Treffer pro Seite
Stichwortsuche
 
Kategorie: Gesellschaftsrecht
Eintrag 1 bis 25 von 115 Einträgen
Das neue Genossenschaftsrecht im Wettbewerb der Unternehmensformen - erleichterter Zugang auch für KMU?; Der Beitrag befasst sich mit dem Gesetz zur Änderung des Genossenschaftsrechts Kessler, BB 2006, S. 1693
last update 31.08.2006
Die Anmeldung der Eintragung der Abberufung des Alleingeschäftsführers in das Handelsregister ist vom Registergericht zurückzuweisen, da die Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH ohne gleichzeitige Bestellung eines neuen Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich ist; OLG Zweibrücken, BB 2006, S. 1179
last update 31.08.2006
Der Sanierungszweck im Sinne von § 32 a III GmbHG erfordert, dass - neben dem im Regelfall als selbstverständlich zu vermutenden Sanierungswillen - nach der pflichtgemäßen Einschätzung eines objektiven Dritten im Augenblick des Anteilserwerb die Gesellschaft objektiv sanierungsfähig ist und die für ihre Sanierung konkret in Angriff genommenen Maßnahmen zusammen objektiv geeignet sind, die Gesellschaft in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren; BGH, NJW 2006, S. 1283
last update 31.08.2006
Eine kombinierte Beschlussfassung (Abstimmung eines Teils der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung und spätere schriftliche Stimmabgabe eines weiteren Gesellschafter) ist nur zulässig, wenn diese Entscheidungsform in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist; eine Abstimmung im Wege des in der Satzung nicht vorgesehenen kombinierten Verfahrens führt stets, also auch bei Einvernehmen sämtliche Gesellschafter, zur Nichtigkeit des Beschlusses; BGH, BB 2006, S. 1126
last update 31.08.2006
Ist im letzten Jahr vor Anbringung des Insolvenzantrages von der Gesellschaft eine Leistung auf ein Gesellschafterdarlehen erbracht worden, das zuvor Eigenkapital ersetzten Charakter gehabt hatte, ist dem Gesellschafter der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt das Stammkapital der Gesellschaft nachhaltig wieder hergestellt und damit die Durchsetzungssperre entfallen war; vielmehr wird der Eigenkapitalersatzcharakter zum Stichtag unwiderleglich vermutet; BGH, BB 2006, S. 627
last update 31.08.2006
Rangrücktrittsvereinbarungen für Gesellschafterdarlehen bei der GmbH - Entwicklung zu mehr Rechtssicherheit?; Durch eine Rangrücktrittserklärung kann eine GmbH in der wirtschaftlichen Krise vor der Insolvenz bewahrt werden; Rangrücktrittsvereinbarungen zählen daher in der Praxis zu den gängigen Sanierungsmitteln; soweit ein Rangrücktritt bestimmten, qualifizierten insolvenzrechtlichen Anforderungen genügt, ist die auf diese Art und Weise subordinierte Verbindlichkeit nicht im Überschuldungsstatus der Gesellschaft zu passivieren; der Beitrag befasst sich mit den insolvenzrechtlichen Anforderungen. Westerburg/Schwenn, BB 2006, S. 501
last update 31.08.2006
Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführer kann unter einer auflösenden Bedingung erfolgen; tritt die Bedingung ein, verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt; BGH, NJW Spezial 2/2006, S. 76
last update 31.08.2006
Hinauskündigungsregeln unter dem Damoklesschwert der Rechtsprechung; Mit Urteil vom 19.09.2005 hat der BGH Beteiligungsmodelle für Manager und Mitarbeiter von GmbHs, die eine Koppelung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an das Bestehen der Organstellung oder des Anstellungsvertrages vorsehen, gebilligt; der BGH hat diese Beteiligungsmodelle allerdings an seiner Rechtsprechung zu Hinauskündigungsklauseln gemessen und hier nur ausnahmsweise für zulässig gehalten. Drinkuth, NJW 2006, S. 410
last update 31.08.2006
Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden; sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht BGH, BB 2006, S. 14
last update 31.08.2006
Ausländische Kapitalgesellschaften als Alternative zu AG und GmbH-eine Synopse; Der Beitrag zeigt dem deutschen Unternehmer die verfügbaren Alternativen zu GmbH und AG auf, um die für seine Zwecke am besten geeignete Rechtsform bestimmen zu können; die Übersichten stellen der AG und der GmbH jeweils ihre englischen, französischen und niederländischen Pendants sowie die Delaware Coporation gegenüber; verglichen werden nur einige wesentliche Aspekte Mellert, BB 2006, S. 8
last update 31.08.2006
Die Durchsetzungssperre für Eigenkapital ersetzende Darlehen (§§ 30, 31 GmbHG) endet erst in dem Zeitpunkt, in dem das Stammkapital der Gesellschaft nachhaltig wieder hergestellt ist, das heißt eine Darlehensrückzahlung aus freiem, die Stammkapitalziffer der GmbH übersteigenden Vermögen erfolgen kann; BGH, NJW 2006, S. 225
last update 29.08.2006
Neues zu der Geschäftsführerhaftung nach § 64 Abs. 2 GmbH-Gesetz; der Beitrag stellt anhand höchstrichterlichen Rechtsprechung die Voraussetzungen der Haftung dar. Reufels/Schmülling, ArbRB 2005, S. 340
last update 29.08.2006
Die Europäische Aktiengesellschaft-Satzungsgestaltung bei der mittelständischen SE; der Beitrag zeigt eine mögliche Satzungsgestaltung für mittelständische Unternehmen und weist dabei auf die Möglichkeiten einer individuellen Anpassung hin. Lutter/Kollmorgen/Feldhaus, BB 2005, S. 2473
last update 29.08.2006
Teil 2 Die Ausschließung aus der GmbH ist immer dann zulässig, wenn in der Person oder dem Verhalten des auszuschließenden Gesellschafters ein wichtiger Grund vorliegt, der sein Verbleiben in der Gesellschaft im Rahmen einer Gesamtwürdigung als nicht tragbar erscheinen lässt; die Satzung kann das Recht zur Ausschließung modifizieren, insbesondere verfahrensrechtlich erschweren oder erleichtern; beseitigen kann sie es nicht; die Ausschließung des Gesellschafters aus wichtigem Grund kommt dann nicht in Betracht, wenn die Satzung als vorrangige Sanktion die Zwangseinziehung oder die Ver-pflichtung zur Abtretung des Geschäftsanteils des betreffenden Gesellschafters anordnet; enthält die Satzung keine derartige Regelung, verbleibt es bei den Ausschließung; bei der Beurteilung eines als Ausschließungsgrund geltend gemachten Sachverhalts kommt es bei einer zweigliedrigen GmbH darauf an, ob der die Ausschließung betreibende Mitgesellschafter seinerseits seine gesellschaftsrechtlichen Pflichten befolgt hat, so dass ihm nicht eine über-wiegende oder zumindest mitwirkender Verantwortlichkeit am Fehlverhalten des anderen Gesellschafters trifft; OLG Thüringen, BB 2005, S. 2318
last update 29.08.2006
Teil 1 Der Grundsatz, dass als Sachurteilsvoraussetzung für die Erhebung einer Ausschlussklage ein wirksamer Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, führt bei der zweigliedrigen GmbH zur Förmelei, weil darüber, ob darüber, ob das Ausschließungsver-fahren in Gang kommt, mangels eines Stimmrechts des auszuschließenden Gesellschafters allein der Mitgesellschafter entscheidet und der Aus-schließungsbeschluss wegen der richterlichen Entscheidungskompetenz zum Vorliegen eines Ausschließungsgrundes keine eigene materielle Bedeutung hat; deswegen kann hier auf die Beschlussfassung in der Gesellschafter-versammlung verzichtet werden; mangels Notwendigkeit einer die Erhebung der Ausschließungsklage in der zweigliedrigen GmbH betreffenden Beschlussfassung muss vor Klageerhebung dem auszuschließenden Gesellschafter zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen kein rechtliches Gehör gewährt werden; es ist ausreichend, der sich der beklagte Gesellschafter im Rahmen des Klageverfahrens angemessen rechtliches Gehör verschaffen kann; OLG Thüringen, BB 2005, S. 2318
last update 29.08.2006
Die Sozietät als Sonderform der BGB-Gesellschaft; Schmidt, NJW 2005, S. 2801; die Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vormals die einzige Rechtsform für mehrköpfige Anwaltskanzleien, hat Konkurrenz durch andere Rechtsformen der Zusammenarbeit bekommen; der Beitrag entwirft ein Charakterbild dieser klassischen, jedoch in vielen Punkten veränderten Rechtsform der Zusammenarbeit. Schmidt, NJW 2005, S. 2801;
last update 29.08.2006
Für die deliktische Haftung einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem gesamte Erscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat; BGH, BB 2005, S. 1867
last update 29.08.2006
Nochmals: zur formwirksamen GmbH-Anteilsabtretung in der Schweiz: Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls bei Geschäftsanteilsübertragungen durch Notare in Basel-Stadt und Zürich-Altstadt die Anteilsabtretung in der Schweiz formwirksam erfolgen kann. Weller, BB 2005, S. 1807;
last update 29.08.2006
Die steuerliche Einordnung der atypischen Unterbe-teiligung an Anteilen einer Kapitalgesellschaft: Die Einräumung einer Unterbeteiligung kann die unterschiedlichsten Gründe haben; dies mögen familiäre sein, aber auch solche außerhalb privater Verbindungen, etwa zur Kapitalbeschaffung bei Verbot der Anteilsüber-tragung. Martens, BB 2005, S. 1660;
last update 29.08.2006
GmbH-Recht; unterlässt der Verantwortliche während des Laufs der Insolvenzantragsfrist nach § 64 Absatz 1 GmbHG die Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialversicherung, macht er sich nicht nach § 266 a Abs. 1 StGB strafbar; die Strafvorschrift des § 266 a Abs. 1 StGB verlangt auch dann die vorrangige Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn die Zahlung möglicherweise im Insolvenzverfahren später angefochten werden kann; BGH, BB 2004, S. 348
last update 10.09.2004
eine Gesellschaft, die gem. § 726 BGB aufgelöst ist, kann von den Gesellschaftern mit einer geänderten Zweckbestimmung fortgesetzt werden; erhebt der Vollstreckungsschuldner eine Vollstreckungsabwehrklage mit der Begründung, der in einer notariellen Urkunde titulierte Anspruch bestehe aus materiell-rechtlichen Gründen nicht und die Urkunde sei außerdem aus formell-rechtlichen Gründen nicht vollstreckungsfähig, kann der formell-rechtliche Einwand in dem Klageverfahren in analoger Anwendung des § 767 ZPO mit berücksichtigt werden; BGH, BB 2004, S. 397
last update 10.09.2004
Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, sind auch dann grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten, wenn der Rück-zahlungsanspruch gegen den Gesellschafter im Einzelfall vollwertig sein sollte BGH, BB 2004, S. 293
last update 13.08.2004
Der Rechtsstatus kommunal beherrschter Kapitalgesellschaften der Beitrag befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Fundierung wirtschaftlicher Betätigung, den rechtlichen Vorgaben kommunaler Wirtschaftstätigkeit, der kommunal beherrschten GmbH und der kommunal beherrschten Aktiengesellschaft Gern, KommJur, 2004 S. 1
last update 13.08.2004
Schutz vor „europäischen“ Gesellschaften im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 30.09.2003 (NJW 2003, S. 3331) ist eine lebhafte Diskussion darüber entstanden, ob die deutsche Kapitalgesellschaft bzw. das gesamte deutsche Kapitalgesell-schaftsrecht in Folge dieser Entscheidung überholt ist; der Beitrag legt dar, dass derartige Mutmaßungen fern der Wirklichkeit liegen und eher vom Gegenteil auszugehen ist Altmeppen, NJW 2004, S. 97
last update 13.08.2004
eine GmbH trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG - entsprechend den Grundsätzen zu § 93 Abs. 2 AktG, § 34 Abs. 2 GenG - die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, das und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen können. Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßen Alternativverhalten eingetreten wäre BGH, NJW 2003, S. 358
last update 18.09.2003
zeige Eintrag | 1 - 25 | | 26 - 50 | | 51 - 75 | | 76 - 100 | | 101 - 115 |

aktuelle Einträge aller Kategorien anzeigen





   

© 2003 sjs - Haftungsausschluss - Impressum - die Kooperation - Spektrum - Aktuelles




 

 

 


counter