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Kategorie: Architektenrecht |
Eintrag 1 bis 6 von 6 Einträgen
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Ein Auftraggeber kann den Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Planung sich nicht an der vorgegebenen Kostenobergrenze ausgerichtet hat und deshalb mit Mängeln behaftet ist; wenn keine Kostenobergrenze vereinbart ist, muss der Architekt in der Leistungsphase 1 den wirtschaftlichen Rahmen klären und sich nach den Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherrn erkundigen; LG Mönchengladbach, NJW Spezial 6/2006, S. 265
last update 31.08.2006 |
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Ein mit der Bauplanung beauftragter Architekt hat bereits bei der Grundlagenermittlung zu prüfen, ob das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist; eine Verletzung dieser Pflicht kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen; OLG Nürnberg, NJW Spezial 6/2006, S. 265
last update 31.08.2006 |
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bei Bauvorhaben in einer Größenordnung zwischen 5 und 15 Millionen DM und entsprechenden Honorarchancen ist eine Akquisitionsphase allgemein üblich. Der Vertragsbindungswille des Bauherrn auf Abschluß eines Architektenvertrages kann erst dann angenommen werden, wenn der Architekt mit seiner Akquisitionsleistung erfolgreich war und der Bauherrn daraufhin zweifelsfrei erklärt hat, daß der Architekt die Planungslösung für ihn fort entwickeln soll OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, S.19 f
last update 21.12.2002 |
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Keine HOAI bei Planungsarbeit eines Anbieters kompletter Bauleistungen OLG Köln NJW-RR 2000, S. 611
last update 03.12.2002 |
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der planende Architekt ist im Hinblick auf erstellte Baupläne und sonstige Unterlagen vorleistungspflichtig, so daß er sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Leistungsverweigerungrecht wegen noch offen stehender Honoraransprüche berufen kann. Dies gilt auch bei einem vorzeitig gekündigten Architektenvertrag für die bis zur Kündigung erstellten Planunterlagen, deren Herausgabe (Mutterpause) im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann OLG Hamm, BauR 2000, S. 295
last update 12.10.2002 |
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Herausgabe der für den Weiterbau erforderlichen Pläne und Zurückbehaltungsrecht des Architekten. Lauer, BauR 2000, S. 812
last update 03.02.2002 |
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