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Kategorie: Wohnungseigentumsrecht |
Eintrag 1 bis 4 von 4 Einträgen
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Die Grundzüge des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog) sind auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander anzuwenden; ein undichter Sanitäranschluss begründet im Schadensfalls in der Regel eine Haftung des Wohnungseigentümers als Störer; OLG Stuttgart, NJW 2006, S. 1744
last update 31.08.2006 |
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Die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft nicht den Rechtsverkehr des teil-rechtsfähigen Verbandes; sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungs-eigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind; OLG München, NJW 2005, S. 3006
last update 29.08.2006 |
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Eine bauliche Veränderung, die der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes dient, können die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschließen; OLG Frankfurt, IBR 2005 S.545
last update 29.08.2006 |
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Die deutschen Gerichte sind gemäß Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO für einen Zahlungsanspruch einer deutschen Wohnungseigentümer-gemeinschaft aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen im Ausland (hier: Spanien) wohnenden Wohnungseigentümer international zuständig; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2005, 8 W 411/04; Juris Praxis Report extra 2005. S. 86
last update 29.08.2006 |
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