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alle Einträge, nach Datum sortiert | Eintrag 551 bis 575 von 930 Einträgen
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Bauplanungsrecht Privilegierte Außenbereichnutzung versus Liebhaberei Zugmaier, BauR 2000, S. 828
last update 03.09.2002 |  | Gesellschaftsrecht Neuorientierung im Eigenkapitalersatzrecht Vollmer/Smerdka, DB 2000, S. 757
last update 02.09.2002 |  | Internet-Recht Zum Rechtsschutz gegen Domain-Grabbing Meier, NWB 1999, S.4133 f
last update 02.09.2002 |  | Verwaltungsrecht städtebauliche Verträge und Grenzen des Zulässigen Oehmen/Busch, BauR 1999, S. 1402 ff
last update 02.09.2002 |  | Werkvertragsrecht ein Auftraggeber, welcher dem Unternehmer, der Mängelbeseitigungs- und Restarbeiten zur Fertigstellung seines Werks vornehmen will, aus Verärgerung über mangelhafte und schleppende Arbeitsweise Hausverbot erteilt, muß auf entsprechende Aufforderung durch den Unternehmer diesem einen Termin zur Wiederaufnahme der Arbeiten benennen; wenn der Auftraggeber untätig bleibt, kann der Unternehmer ihm eine Frist nach § 643 Satz 1 BGB setzen und nach deren erfolglosen Ablauf seine Vergütung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangen. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, S. 466
last update 01.09.2002 |  | Werkvertragsrecht Vertragserfüllungsbürgschaften auf erstes Anfordern sind nach der VOB zulässig. Ist die VOB als kollektiv ausgehandelte und insgesamt ausgewogene Regelung als Ganzes vereinbart, können nicht einzelne ihrer Vorschrift nach § 9 AGBG für unwirksam erklärt werden. Die Entscheidung macht auch Ausführungen zur Abgrenzung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern von eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, S. 546
last update 31.08.2002 |  | Arbeitsrecht der Arbeitnehmer, der während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Geschädigten, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlaß gegeben haben; LAG Rheinland-Pfalz, NWB 2000, S. 532
last update 31.08.2002 |  | Bauordnungsrecht Die Entwicklung des Bauordnungsrechts Ortloff, NVwZ 2000, S. 750
last update 30.08.2002 |  | Gesellschaftsrecht der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er nicht fällige Forderungen bedient und hierdurch der Gesellschaft einen Schaden zufügt. Ein derartiges Verhalten verstößt gegen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes, der zunächst das Wohl seiner Gesellschaft im Auge hat. Dem Geschäftsführer obliegt im Rahmen seiner Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllt hat oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre und daß ihm die Einhaltung des Sorgfaltgebotes unverschuldet unmöglich war. OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 483
last update 30.08.2002 |  | Sachenrecht Grundstückskaufvertrag: Unterverbriefung, keine Treuwidrigkeit der Berufung auf Formmangel BGH, ZIP 1999, S. 945 f
last update 30.08.2002 |  | Sachenrecht Die Eintragung eines Widerspruchs bei einer Auflassungsvormerkung ist nur dann zulässig, wenn sich an die Vormerkung ein gutgläubiger Rechtserwerb anschließen kann BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1689 f
last update 29.08.2002 |  | Vollstreckungsrecht Die Vollstreckung in Personengesellschaften Behr, NJW 2000, S. 1137
last update 29.08.2002 |  | Gesellschaftsrecht auch die während des Prozesses entstandene Vorgesellschaft einer gegründeten, noch nicht eingetragenen GmbH kann den in ihrem Namen geführten bisherigen Prozeß genehmigen, mit der Folge, daß ihre Parteifähigkeit als von Anfang an bestehend zu behandeln ist. Die Vor-GmbH ist im Vorgründungsstadium bereits als latent existent anzusehen, so daß in ihrem Namen vorgenommene Prozeßhandlungen grundsätzlich genehmigungsfähig sind. OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 490
last update 28.08.2002 |  | Bürgschaftsrecht ob der Bürge durch einer Bürgschaft kraß überfordert wird, ist allein aufgrund seiner eigenen Vermögensverhältnisse, nicht auch derjenigen des Hauptschuldner zu beurteilen. Eine solche Überforderung liegt jedenfalls vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag. Anderweitige Sicherheiten des Gläubigers sind nur zu berücksichtigen, soweit sie das Haftungsrisiko des Bürgen verringern. Wird der Bürge durch eine Bürgschaft, die er aus emotionaler Verbundenheit zum Hauptschuldner übernommen hat, kraß überfordert, und ist der Vertrag wirtschaftlich sinnlos, steht es der Sittenwidrigkeit der Verpflichtung weder entgegen, daß der nicht geschäftsgewandte Bürge Vertragsverhandlungen im Namen des Hauptschuldners geführt hat, noch daß die Hauptschuld dazu dient, den Bau eines gemeinsam zu bewohnenden Hauses auf einem Grundstück des Hauptschuldners zu finanzieren, noch daß der Bürge zusätzliche Sicherheiten aus eigenem Vermögen stellt. Das Vermeiden von Vermögensverschiebungen durch den Hauptschuldner auf den Bürgen schließt die Sittenwidrigkeit einer diesen kraß überfordernden Bürgschaft insgesamt nicht aus, wenn die Höhe der Bürgschaft das berechtigte Sicherungsinteresse des Gläubigers offenkundig weit übersteigt BGH, NWB 2000, S. 1270
last update 27.08.2002 |  | Anwaltsrecht Die Niederlassung europäischer Rechtsanwälte im vereinigten Königreich Söder, BRAK-Mitteilungen 2000, S. 242
last update 26.08.2002 |  | Auftragsrecht Rechtsfragen um den Einsatz von Privatdetektiven unter Berücksichtigung der Gewerbeordnung, des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung (Rechtsstellung, Detektivvertrag, rechtliche Schranken der Ermittlungstätigkeit, Rechte und Befugnisse, Kosten) Haurand, NWB 2000, S. 249
last update 26.08.2002 |  | Vollstreckungsrecht Der Zulassungsbeschluß nach § 111 g Abs. 2 StPO Hees/Albeck, ZIP 2000, S. 871
last update 25.08.2002 |  | Grundstücksrecht ist eine Vereinbarung, die selbst nicht beurkundungsbedürftig ist, von einem Grundstücksgeschäft abhängig, das Grundstücksgeschäft aber nicht von der anderen Vereinbarung (sog. einseitige Abhängigkeit), bleibt diese Vereinbarung von dem Formgebot des § 313 BGB frei BGH, ZIP 2000, S. 232
last update 25.08.2002 |  | Steuerrecht eine Gewinnserzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz besteht auch dann, wenn der Betrieb aus objektiven Gründen mit Gewinn arbeiten könnte, aber subjektiv schlecht geführt wird (z. B. wegen zu hoher Betriebsausgaben). Eine subjektiv schlechte Betriebsführung reicht zur Annahme einer Liebhaberei nicht aus hessisches FG, NWB 2000, S. 405
last update 25.08.2002 |  | Arbeitsrecht Telearbeit - neue Form der Erwerbsarbeit, alte Regeln? Körner NZA 1999, S. 1190 ff
last update 24.08.2002 |  | Werkvertragsrecht die gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien nach vollzogener Wandelung von Bauträgerverträgen. Maxem, Baurecht 2000 S. 4
last update 23.08.2002 |  | Kostenrecht die dem beurkundenden Notar von den Kaufvertragsparteien aufgetragene Bestätigung, daß die die Fälligkeit des Kaufpreises auslösenden Voraussetzungen vorliegen, ist nicht mehr Teil des Beurkundungsgeschäftes, sondern Gegenstand eines selbständigen Betreuungsgeschäfts, wenn diese Bestätigung eine tatsächliche und rechtliche Prüfung verlangt BGH, NJW 2000, S. 294
last update 22.08.2002 |  | Maklerrecht Maklerlohn bei erheblich niederem Kaufpreis OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, S. 1502
last update 22.08.2002 |  | Naturschutzrecht es ist nicht bedenklich, wenn Ausgleichsmaßnahmen nicht kurzfristig nach Inkrafttreten des Bebauungsplans umgesetzt werden können. § 8 a Abs. 1 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz a. F. schreibt eine Zuordnung zu den Grundstücksflächen, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, nicht zwingend vor BVerwG, BauR 2000, Seite 242
last update 22.08.2002 |  | Werkvertragsrecht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 Prozent, höchstens jedoch 5 Prozent der Auftragsumme zu zahlen hat, ist unwirksam BGH, NJW 2000, S. 2106
last update 21.08.2002 |  |
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